Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen BCF Pannenhilfe
Lesen Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BCF Pannenhilfe.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von BCF Pechhulp B.V. (nachfolgend: „BCF Pannenhilfe“) ihren Kunden und/oder Dritten erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
BCF Pechhulp ist ein Handelsname der BCF Pechhulp B.V. mit Sitz in Heerenveen und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 81234567.
Kapitel 1 – Definitionen
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
a. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die BCF Pechhulp mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt.
b. Dienstleistungen: alle von BCF Pechhulp im Rahmen von Pannenhilfe, Abschleppdienst, Schwerlastbergung, Fahrzeugtransport und/oder Ersatzfahrzeug erbrachten Tätigkeiten.
c. Fahrzeug: ein Kraftfahrzeug, Anhänger oder Wohnwagen.
d. Pannenhilfe: Unterstützung bei einer Fahrzeugpanne, einschließlich Reparatur vor Ort, Transport zu einer Werkstatt oder einem anderen vom Auftraggeber gewünschten Ort.
e. Fahrzeugbergung: das Abschleppen eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne.
f. Schwerlastbergung: das Abschleppen eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von über 3.500 kg nach einem Unfall oder einer Panne.
g. Fahrzeugtransport: der Transport eines Fahrzeugs von einem Ort zum anderen.
h. Ersatzfahrzeug: die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für den Auftraggeber.
Kapitel 2 – Anwendbarkeit
Artikel 2 – Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen BCF Pechhulp und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. BCF Pechhulp und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Umfang der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Kapitel 3 – Ausführung des Vertrags
Artikel 3 – Ausführung des Vertrags
1. BCF Pechhulp wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.
2. BCF Pechhulp ist berechtigt, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die BCF Pechhulp als notwendig erachtet oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrags verstehen sollte, BCF Pechhulp rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten BCF Pechhulp nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist BCF Pechhulp berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gemäß den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
4. BCF Pechhulp haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass BCF Pechhulp sich auf vom Kunden bereitgestellte unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat.
Artikel 4 – Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
2. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, auf eine von BCF Pechhulp anzugebende Weise und in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde.
3. Kommt der Kunde einer fristgerechten Zahlung einer Rechnung nicht nach, gerät er automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszinssatz fällig. Die Zinsen auf den überfälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde in Verzug gerät, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des fälligen Betrags.
4. Ist der Kunde in Verzug oder verletzt er eine oder mehrere seiner Verpflichtungen, so gehen alle angemessenen Kosten, die zur außergerichtlichen Erlangung der Erfüllung entstehen, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des fälligen Betrags mit einem Minimum von 250,- € festgelegt, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind höher; in diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten fällig.
Kapitel 4 – Haftung
Artikel 5 – Haftung
1. BCF Pechhulp haftet nur für direkten Schaden, der aus einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags resultiert.
2. Als direkter Schaden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die zur Anpassung der mangelhaften Leistung von BCF Pechhulp an den Vertrag entstanden sind, soweit diese BCF Pechhulp zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
3. BCF Pechhulp haftet niemals für indirekten Schaden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
4. Die Haftung von BCF Pechhulp ist auf den Betrag begrenzt, der von ihrer Versicherung im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts, der gemäß den Versicherungsbedingungen nicht vom Versicherer getragen wird.
5. Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung unter der in Absatz 4 genannten Versicherung erfolgen, ist die Haftung von BCF Pechhulp auf den Rechnungsbetrag des Auftrags oder zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, mit einem Höchstbetrag von 5.000,- € begrenzt.
6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BCF Pechhulp oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Artikel 6 – Höhere Gewalt
1. BCF Pechhulp ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie infolge eines Umstands daran gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und auch nicht aufgrund von Gesetz, Rechtsgeschäft oder allgemein anerkannten Ansichten zu ihren Lasten geht.
2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, jede äußere Ursache verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die BCF Pechhulp keinen Einfluss hat, die BCF Pechhulp aber daran hindert, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen von BCF Pechhulp oder bei Dritten.
3. BCF Pechhulp kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung gegenüber der anderen Partei besteht.
4. Soweit BCF Pechhulp zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist BCF Pechhulp berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.
Kapitel 5 – Datenschutz
Artikel 7 – Datenschutz
1. BCF Pechhulp verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR).
2. BCF Pechhulp ist der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
3. BCF Pechhulp verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
a. Ausführung des Vertrags;
b. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen;
c. Marketing- und Kommunikationszwecke.
4. BCF Pechhulp speichert personenbezogene Daten nicht länger als für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben.
5. Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben auch das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.
6. Wenn Kunden Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben, können sie BCF Pechhulp über info@bcfpechhulp.nl kontaktieren.
7. Wenn Kunden der Meinung sind, dass BCF Pechhulp ihre personenbezogenen Daten nicht korrekt behandelt, können sie eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde einreichen.
Kapitel 6 – Sonstige Bestimmungen
Artikel 8 – Beschwerden
1. Beschwerden über die Ausführung des Vertrags müssen vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss der betreffenden Arbeiten, schriftlich und begründet an BCF Pechhulp gemeldet werden.
2. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
3. Ist eine Beschwerde begründet, wird BCF Pechhulp die Arbeiten dennoch wie vereinbart ausführen, es sei denn, dies ist zwischenzeitlich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Ist die Ausführung der Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll, zahlt BCF Pechhulp dem Kunden eine angemessene Entschädigung.
Artikel 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen BCF Pechhulp beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat.
2. Alle Streitigkeiten zwischen BCF Pechhulp und dem Kunden werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Noord-Nederland, Standort Leeuwarden, vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.