Zielort nach dem Abschleppen
In vielen Fällen können Sie eine bevorzugte Werkstatt oder einen bevorzugten Händler angeben.
Hat Ihr Versicherer oder Leasingvertrag spezifische Bedingungen, stimmen wir den Zielort entsprechend ab.
In der Regel ja, vorbehaltlich der Versicherungs- oder Leasingbedingungen.
In vielen Fällen können Sie eine bevorzugte Werkstatt oder einen bevorzugten Händler angeben.
Hat Ihr Versicherer oder Leasingvertrag spezifische Bedingungen, stimmen wir den Zielort entsprechend ab.
Für persönlichen Kontakt mit unserem Planungsteam rufen Sie 058 30 30 125 an. Für nicht dringende Fragen können Sie auch die Kontaktseite nutzen.